Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde der Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit in § 11 (SGB VIII) 2021 um den besonderen Auftrag Inklusion umzusetzen, ergänzt. Die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit für junge Menschen mit Behinderung soll sichergestellt werden. Dies stellt uns alle vor Herausforderungen: Denn auch wenn die Jugendarbeit bereits den grundlegenden Prinzipien Freiwilligkeit, Selbstorganisation, Mitbestimmung, Lebensweltbezug und Werteorientierung folgt, bleiben manche Kinder und Jugendliche vor verschlossenen Türen – ganz real und auch metaphorisch gesprochen.
Barrieren werden oft erst sichtbar, wenn jemand den Zugang sucht, der für ihn nicht möglich ist. Doch weil der Zugang nicht möglich ist, wählt man ihn nicht – es ist ein Teufelskreis.
Behindertenhilfe und Jugendhilfe erscheinen bislang wie getrennte Welten, in denen einerseits Freizeitangebote für junge Menschen mit Behinderung und andererseits für junge Menschen ohne Behinderung angeboten werden. Inklusion bedeutet, dass die Bereiche aufeinander zugehen, evtl. gemeinsame Angebote entwickeln oder zumindest in einen fachlichen Austausch treten.
Wie dies gelingen kann, beschäftigt uns in unserem ersten Uckermarkweiten Vernetzungstreffen zu Inklusion in der Jugendarbeit.
Die Braue (Angermünder Bildungswerk) lädt zusammen mit der Fachstelle für Inklusion in der Jugendarbeit (Landesjugendring und Fachverband Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit Brandenburg) ein,
- sich auszutauschen und kennenzulernen
- Fragen zu stellen und Antworten zu finden
- sich zu vernetzen und Kooperationen zu gründen
Anmeldung an: natascha.feld@fjb-online.de