
Was bedeutet Awareness in der Jugendarbeit?
Awareness ist ein Wort und ein Konzept ursprünglich aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet eine erhöhte Aufmerksamkeit für verschiedene Bedürfnisse und Achtsamkeit ggü. persönlichen Grenzen der Teilnehmenden/Durchführenden von Angeboten der Jugendarbeit.
Für Awareness beauftragte Personen (z.B. die Angebotsleitung und das von ihr eingesetzte Awareness-Team) übernehmen die Verantwortung für den Schutz vor:
- Körperlicher, verbaler und/oder sexualisierter Gewalt,
- sowie vor allen Formen von Diskriminierung (also Ausgrenzung und systematischer/struktureller Ungleichbehandlung aufgrund einzelner Merkmale wie Aussehen, Geschlecht, (sozialer) Herkunft, Alter, Sprache, Behinderung, Religion, Identität und Sexualität)
Dabei stehen vor allem besonders verletzliche Gruppen im Mittelpunkt und jene, die von anhaltender Diskriminierung betroffen sind. Profitieren können jedoch alle Personen, die sich in unangenehmen Rahmenbedingungen und belastenden Situationen Unterstützung wünschen. Die für das Thema Awareness beauftragten Personen fühlen sich damit sowohl für das allgemeine Wohlbefinden der Beteiligten verantwortlich wie auch das Vorbeugen von Ausgrenzungen.
Ein Awareness·konzept für die Jugendarbeit kann nicht garantieren, dass zu keinen unangenehmen oder sogar grenzüberschreitenden Situationen kommt, sorgt aber dafür, dass diskriminierendes oder übergriffiges Verhalten als solches wahrgenommen und zu keiner Zeit toleriert wird. Ein transparenter Umgang damit, dass Grenzverletzungen passieren können, und dass es sowohl Anlaufstellen als auch Beratung in diesem Fall gibt, sorgt dafür, dass Betroffene nicht damit allein bleiben – weder damit sich selbst schützen zu müssen noch damit solche Erfahrungen verarbeiten zu müssen. Für Awareness beauftragte Personen übernehmen dabei nicht die Aufgabe von Polizei, Justiz oder Therapie – sie müssen lediglich ansprechbar sein, Unterstützung anbieten und das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person besprechen sowie auf weitere Hilfsangebote aufmerksam machen. Wichtig ist, dass die Person selbst darüber bestimmt, wie ihr “Fall” behandelt wird.
Ziel aller Beteiligter muss es sein, einen möglichst sicheren Raum für alle zu schaffen, der auf vorher verabredete Regeln („Code of Conduct“, bzw. „Verhaltenskodex“) fußt. Für Awareness beauftragte Personen sollten als solche erkenn- und ansprechbar sein und über eine Sensibilität für sichtbare und nicht-sichtbare Teilhabe-Barrieren verfügen, sowie Bedarfe sichtbar machen. 1 Dass der Aktionsraum für jede·n zugänglich ist bzw. bleibt, ist jedoch Aufgabe aller Beteiligter und fußt auf der Akzeptanz der Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Menschen. Die gemeinsamen Spielregeln und die Ansprechbarkeit einer Awareness-Person zeigen allen Beteiligten eine leicht verfügbare Exitstrategie auf. Sie lernen: Grenzverletzungen passieren, müssen aber nicht erduldet werden. 2
Jede Awareness·arbeit fußt daher auf vier zentralen Grundsätzen:
- Betroffenenzentriertheit: Die Bedürfnisse und Perspektiven der betroffenen Person stehen im Mittelpunkt aller Maßnahmen. Dies bedeutet, dass Awareness-Arbeit stets daran orientiert sein muss, was die betroffene Person braucht, um sich sicher und unterstützt zu fühlen.
- Definitionsmacht: Die betroffene Person entscheidet, was als grenzverletzend oder belastend empfunden wird. Dies unterstreicht die Wichtigkeit, subjektive Wahrnehmungen ernst zu nehmen und nicht zu bewerten.
- Konsens: Alle Interaktionen basieren auf freiwilliger und informierter Zustimmung. Dies gilt nicht nur für direkte Gespräche, sondern auch für die Art und Weise, wie z.B. Informationen weitergegeben oder Entscheidungen getroffen werden.
- Parteilichkeit: Awareness-Arbeit ist stets parteilich für die betroffene Person und gegen Diskriminierung und Gewalt gerichtet. Dies bedeutet, dass das Team klar Position bezieht und sich aktiv für die Rechte und den Schutz der Betroffenen einsetzt.
Was haben Veranstaltungen mit Awareness zu tun?
Die Verantwortlichen einer jeden Veranstaltungen, insbesondere derer mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sollten sich zuständig fühlen, allen Beteiligten Schutz, Unterstützung und Orientierung zu bieten und für die Achtsamkeit ggü. den vielfältigen Bedarfen der Menschen zu sensibilisieren. Alle Beteiligten müssen sich zu jeder Zeit sicher sowie in ihren Grenzen und Bedürfnissen gesehen fühlen. Dies bildet die unverzichtbare Grundlage von der jeweiligen Veranstaltung profitieren zu können.
Unter Verantwortlichen verstehen wir:
- Personen, die namentlich benannt,
- vor und während der Veranstaltung präsent und ansprechbar sind,
- Entscheidungsgewalt haben und
- jederzeit die Fäden für ihren Verantwortungsbereich in den Händen behalten.
Unter Beteiligte verstehen wir:
- teilnehmende Jugendliche,
- planende und durchführende Fachkräfte und Moderator·innen
- sowie externe Partner·innen
Unter sicher fühlen verstehen wir:
- Beteiligte Personen müssen sich in Ihrer Freiheit ausleben dürfen und zu keiner Zeit in ihrer Vielfältigkeit bedroht fühlen.
- Bedarfe werden abgefragt und ernst genommen/respektiert.
- Grenzverletzendes Verhalten und Ausgrenzungen werden nicht toleriert.
Unter gesehen werden verstehen wir:
- Alle werden freundlich behandelt und so akzeptiert, wie sie sind.
- Die Vielfalt aller Beteiligten wird als Bereicherung gesehen.
- Teilnehmende Jugendliche und Fachkräfte finden feste Ansprechpersonen in emotional oder psychologisch belastenden Situationen.
Unter Orientierung verstehen wir:
- Allen Beteiligten müssen zu jeder Zeit Zugang zu Informationen über die räumlichen Begebenheiten,
- die zeitlichen Abläufe (Programmpunkte)
- Teilhabe-Barrieren,
- Verantwortliche und weitere Ansprechpersonen sowie
- dem Awareness-Konzept haben.
Unter profitieren verstehen wir:
- Die Fähigkeit sich mit der eigenen Meinung einzubringen,
- den Raum zu bekommen, die eigene Meinung weiterentwickeln zu können,
- inhaltlich etwas mitnehmen zu können und
- ihre Freizeit als spaßbetont gefüllt betrachten.
Wie lässt sich der Schutz aller Beteiligter sicherstellen?
Zu jeder Veranstaltung ist mit der Teilnahme von Personen aus vulnerablen und marginalisierten Gruppen erwartet. Das heißt junge Menschen mit Behinderungen, Migrationsgeschichte und herausfordernden Biografien sowie aus ressourcenschwachen Kontexten; also Personen die von systematischer und struktureller Ungleichbehandlung betroffen sind. Die Verantwortlichen der Veranstaltung sollten daher eine hohe Priorität daraufsetzen, dass es während der gemeinsamen Zeit zu keinen Ausgrenzungen und Bedrohungsmomenten aufgrund äußerer Merkmale und Einstellungen kommt. Diskriminierungen sowie körperliche, verbale und/oder sexualisierte Gewalt müssen als solche benannt und ggf. angezeigt werden.
Alle Beteiligten sollten vor ihrer Teilnahme einem stets präsenten Verhaltenskodex (a.k.a. Code of Conduct) zustimmen. Im Code of Conduct sind die gemeinsamen Verhaltensregeln während der Tage beschrieben, welche Personen vor ausgrenzenden, bedrohenden oder diskriminierenden Verhalten schützen sollen.
Was steht in einem Code of Conduct?
Beispiel für einen Verhaltenskodex, der für alle zu allen Zeiten der Veranstaltung sichtbar und bewusst sein muss:
Alle Beteiligten halten sich an die folgenden Verhaltensregeln:
1. Wenn ich etwas nicht tun will, tue ich es nicht. Ich muss mich nicht erklären, wenn ich einen Prozess kurzfristig oder dauerhaft verlassen möchte.
2. Wenn ich den Eindruck habe, dass jemand gedemütigt oder herabgesetzt wird, kann ich das dem Awarenessteam oder der für Schutz verantwortlichen Person melden.
3. Ich habe das Recht so angesprochen zu werden (Namen & Pronomen), wie ich mich damit wohlfühle.
4. Wenn ich irritiert oder emotional blockiert bin, darf ich darauf hinweisen. Ich muss dabei nicht direkt benennen können, wo das Gefühl herkommt.
5. Wenn ich auf Barrieren stoße, die mir die Teilhabe erschweren, kann ich dem Awarenessteam oder der für Orientierung verantwortlichen Person melden.
6. Jede Form von Interaktion erfordert einen Konsens meines Gegenübers.
7. Ich achte darauf, dass körperliche, psychische und Wahrnehmungs-Beeinträchtigungen von Menschen nicht immer von außen erkennbar sind. Ich sollte mich daher nicht von vermeidlichen Selbstverständlichkeiten ausgehen und mich um den Ausgleich von Benachteiligungen bemühen.
8. Ich habe das Recht, mich in Freiheit ausleben zu können. Es ist aber genauso meine Aufgabe, achtsam ggü. den Grenzen und Bedürfnissen der anderen zu sein.
9. Während ich alle von meiner Meinung überzeuge, lerne ich selbst nichts dazu. Das Kennenlernen von unterschiedlichen Ideen ist der Sinn jeder menschlichen Zusammenkunft.
10. Meine Meinungsfreiheit findet jedoch dort seine Grenzen, wo es die Gleichwertigkeit von Menschen in Frage stellt oder die Würde einzelner Personen verletzt.
11. Mir ist bewusst, dass körperliche, verbale, sexualisierte Gewalt sowie alle Formen von Diskriminierung nicht toleriert werden – insbesondere Sexismus, Rassismus, Ableismus, Adultismus, Klassismus und Queer-/ Transfeindlichkeit.
12. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Punkt 10 oder 11 kann ich darauf zählen, dass die Verantwortlichen ggf. von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Das Awareness·team unterstützt mich, bzw. die betroffene Person, dabei.1
Die für die Veranstaltung verantwortliche Person hat sowohl einen direkten Draht zum Awarenessteam als auch zum Sicherheitsdienst. Sie hat das Mandat Programmpunkte ggf. zu unterbrechen, um auf grenzverletzendes Verhalten hinzuweisen, sowie durch den Sicherheitsdient das Hausrecht durchzusetzen, wenn erforderlich. Entscheidungsgrundlage ist ein Handlungsleitfaden für Interventionen.
Ein Awareness·konzept kann Aspekte eines Schutz- und Fürsorgekonzeptes enthalten (siehe Handlungsleitfaden für Interventionen), bzw. darauf verweisen. In der Regel ersetzt es diese aber nicht, sondern gibt den bereits vorhandenen (und erforderlichen) Schutzkonzepten (bspw. „Schutz vor sexualisierter Gewalt“, „Schutz vor Diskriminierung“, „Schutz vor rechter Gewalt“ 2, etc.) einen Rahmen. Je nach Bedarf kann sich dann darauf bezogen / daraus bedient werden.
Je größer die angenommenen Risiken für schutzbedürftige Personen sind, desto intensiver sollte der Verhaltenskodex transportiert werden. Dies kann reichen von einem gemeinsamen Durchgehen/Besprechen der Regeln mit den Beteiligten zu Beginn der Veranstaltung bis hin zu der Verpflichtung den Verhaltenskodex vor Teilnahme unterschreiben zu müssen („Selbstverpflichtungserklärung“)
Wie können Teilnehmende während der Veranstaltung konkret unterstützt werden?
Die Verantwortlichen der Veranstaltung arbeiten gemeinsam mit den inhaltlich zuständigen Fachkräften an dem Abbau von Teilhabe·barrieren. Das Ziel soll dabei sein:
- dass die Beteiligten alles hören und sehen,
- inhaltlich verstehen,
- räumlich erreichen können, bzw. dabei unterstützt werden
- und sensorisch nicht überfordert werden.
Die Verantwortlichen sind sich darüber im Klaren, dass nicht alle Barrieren abgebaut werden können, aber für die Beschäftigung mit ihnen und die Kommunikation darüber Sorge tragen. Orientierung und aktive Beteiligung sind dabei unverzichtbar Schlüssel zur Inklusion.
Über eine Telefonnummer, welche öffentlich zur Verfügung steht, sollten vorab und während der Veranstaltung Bedarfe gemeldet und/oder Fragen zu Teilhabe-Barrieren gestellt werden können.
Nicht abbaubare Barrieren werden als solche transparent gemacht.
Es sollten Toiletten eingerichtet werden, die für alle Geschlechter zugänglich sind (genderneutral) und entsprechend beschildert sind.
Die Unterstützung von Menschen, die sich Unwohl oder bedroht fühlen, kann jedoch nur durch konkrete Menschen geschehen. Ein sichtbares und verlässliches Awarenessteam ist daher unerlässlich für jede Art von Veranstaltung. Es geht nicht um das ob, sondern nur um die Intensivität und Umfang.
Was genau ist ein Awarenessteam und was sind deren Aufgaben?
Die Teilnehmenden Jugendlichen und Fachkräfte finden mit dem Awareness·team Ansprechpersonen, die sie bei emotional und belastenden Situationen auffangen können. Das Awareness·team begleitet die Gruppe durchgehend zu allen Programmpunkten und ist mit Material zur psychologischen Ersten Hilfe ausgestattet. Das Awareness·team hält einen unmittelbaren Kontakt zur Veranstaltungsleitung.
Die Awareness·personen sind zuständig, das emotionale und psychologische Wohlergehen der Teilnehmenden und der Fachkräfte im Blick zu behalten. Sie sind jederzeit auskunftsfähig und Ansprechpersonen im Falle emotional belastender Situationen sowie die Anlaufstelle für grenzverletzendes Verhalten durch andere Personen (siehe Code of Conduct).
Das Awareness·team sollten durch äußere Erkennungsmerkmale klar als solches erkennbar sein.
Beispiele für Erkennungszeichen:
- Weste,
- Scherpe,
- Buttons,
- Armbinden
Personen mit diesen Erkennungszeichen sind als Awareness·personen ansprechbar. Das Awareness-Team hat einen direkten Draht zu der Veranstaltungsleitung und das Recht jederzeit von ihr angehört zu werden. Die Verantwortlichen der Veranstaltung haben eine Auskunftspflicht gegenüber den aktuell im Dienst befindlichen Awareness·personen.
Gewalt- und Diskriminierungsfälle müssen von dem angesprochenen Awareness-Team (anonymisiert – die Entscheidung darüber liegt bei der meldenden Person) schriftlich protokolliert und umgehend an die Veranstaltungsleitung weitergegeben werden. Für die Opferbetreuung ist das Awareness-Team zuständig; für die Täterbetreuung die Veranstaltungsleitung und ihre Delegierten. Die verantwortliche Person ist dabei bemüht bei den Personen, die die Grenzverletzung begangen haben, eine Einsicht und Verhaltensänderung herbeizuführen. Sollte das nicht gelingen und eine Bedrohungslage bestehen bleiben, sollte das zum Ausschluss von der Veranstaltung sowie ggf. weiteren rechtlichen Schritten führen.
Das Awareness·team sollte aus einem ausreichend großem Pool bestehen, um zu allen Zeiten der Veranstaltung mindestens zwei Awareness-Personen abzustellen zu können die präsent und als Ansprechpersonen verfügbar sind.
Es sollte während der Programmpunkte ein Rückzugsraum eingerichtet werden, der ohne weitere Absprachen jederzeit von den Teilnehmenden genutzt werden kann.
Das Awareness·team sollte während der Veranstaltung durchgehend unter der oben erwähnten Telefonnummer telefonisch oder per Messenger erreicht werden können. Hierüber können auch Wünsche oder Wortmeldungen weitergeben werden, die sich einzelne Personen ggf. nicht trauen selbst zu äußern.
Die Nummer des Awareness·team bleibt auch mindestens 2 Tage bis 1 Woche nach Ende der Veranstaltung für die Teilnehmenden erreichbar.
Den Teilnehmenden muss sowohl der Leitsatz, bzw. die Ziele des Awarenesskonzepts, als auch die Telefonnummer jederzeit präsent sein.
Awareness·personen dürfen während ihres Dienstes nicht für andere Aufgaben abgezogen werden können.
Welche Anforderungen an Awareness·personen gibt es?
Die Veranstaltungsleitung ist für die Auswahl und die Schulung der Awareness·personen verantwortlich. Je nach Umfang der Veranstaltung kann es sich lohnen vorab eine leitende Person im Awareness·team festzulegen. Diese verfügt über umfassende Erfahrung im Bereich Pädagogik/Beratung/Führung und ist zuständig:
- einzelne Awareness·personen aus Selbstschutz oder zum Schutz anderer von ihrer Funktion zu entbinden.
- Schichten zu übergeben (sofern relevant)
- Organisation und Koordination: Steuerung der Teamabläufe, Priorisierung von Aufgaben und Verteilung von Ressourcen, um eine effiziente Arbeitsweise zu ermöglichen.
- Übernahme komplexer Fälle: Bearbeitung von besonders anspruchsvollen oder eskalierenden Situationen, die möglicherweise spezielle Erfahrung oder Kompetenz erfordern.
- Direkter Ansprechperson: Zentrale Kontaktperson für Veranstaltungsleitende, externe Stellen und andere Akteure, um eine klare Kommunikationsstruktur zu schaffen.
Awareness·personen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und ein/e pädagogische Studium/Ausbildung oder gleichwertige Qualifikationen (z.B. Juleica und vergleichbare Fortbildungen/kontinuierliches ehrenamtliches Engagement) als Vorkenntnisse mitbringen.
Awareness·personen müssen:
- einen physischen Schutzraum und Ruhepol bieten
- Zuhören können und Verständnis zeigen
- Aufmerksam und zugewandt sein
- eigene Grenzen kennen (Abgrenzung)
- Anti-diskriminierende Haltung haben
- Sehen und gesehen werden
- Ausgeschlafen & nüchtern sein
- Sensibilität ggü. eigenen Vorurteilen und Vorannahmen
- Einfache und gendersensible Sprache verwenden können
- Ruhe und Sicherheit vermitteln
- Empathie & Mitgefühl zeigen
- mit Ratschlägen zurückhalten
- Personen von sich aus erzählen lassen
- Risiken erkennen und adressieren können
- Transparenz über weitere Schritte zeigen,
- Sich nach den Bedürfnissen, Wünschen und Bedarfen der Betroffenen richten,
- Übergrifflichkeiten erkennen können und Interventionen einleiten
Awareness·personen sind nicht:
- mit einem ordnungsrechtlichen Mandat ausgestattet,
- zuständig für psychologische Probleme, die ausschließlich außerhalb der Veranstaltung begründet liegen.
- verantwortlich für medizinische Notfälle, müssen aber sofortige Hilfe einleiten können.
Das jeweils im Dienst befindliche Awareness·team sollte aus unterschiedlichen geschlechtlichen Identitäten zusammengesetzt sein.
Die Veranstaltungsleitung achtet auf eine diverse Zusammenstellung des Gesamt-Teams, welche möglichst breit die Teilnehmenden in ihrer Vielfalt abbilden sollten.
Wie kann ein Rückzugsraum aussehen?
Der Rückzugsraum hat drei Funktionen:
- Schutzraum nach der Erfahrung von Gewalt und/oder Diskriminierung
- Rückzugsraum im Fall von Reizüberflutungen und nach emotional/psychologisch belastenden Situationen
- Konsultation mit dem Awareness·team
Diese Funktionen müssen innerhalb des Rückzugsraum erkennbar sein. Insbesondere der Rückzugsraum sollte eine Fläche sein, in der die aufsuchenden Personen nicht gezwungen sind mit anderen zu interagieren.
Der Rückzugsraum ist kein Pausenraum.
Ausstattung des Raumes:
- bequeme Sitzmöglichkeiten
- zuckerhaltige Snacks/Getränke
- Hygiene-Material (Infektions-Tests, Desinfektion, Periodenprodukte, Taschentücher, Müllsäcke)
- Gehörschutz und weiteres sinneschützendes Material
- Stimulations-Material (Fidget·toys)
- Hitze-/Kälteschutz (Decken, Kissen, Ventilator, Kühlpacks, Wärmflasche)
Der Rückzugsraum ist in den Informationspapieren vermerkt und vor Ort beschildert.
Welche Rolle spielt die Orientierung beim Thema Awareness?
Selbst das beste Awareness·konzept hat kein Effekt, wenn keine·r davon erfährt. Allen Beteiligten sollten daher vorab und während der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden:
- Ablaufplan
- Lage-/Raumplan
- Namentliche Liste der Verantwortlichen
- Leitsatz und Code of Conduct
- Zweck und Ausstattung des Rückzugsraums
- Kontakt zum Awareness·team
Die Materialien müssen sowohl in ausgedruckter Form vorhanden sein wie auch in digitaler Form (z.B. via. QR-Code auf Namensschild) bereitgestellt werden.
Die genannten Papiere und alle diejenigen, die der Orientierung dienen, sollten in freundlicher Sprache 2 formuliert und kontrastvoll gestaltet sein.
Der Leitsatz, bzw. die Ziele von Awareness für die jeweilige Veranstaltung sowie der Verhaltenskodex sollten in Plakatform an wichtigen Orten präsent / aufgehangen werden.
- Bspw. vorab bei der Bewerbung der Veranstaltung in verschiedenen Medien,
- im Eingangsbereich,
- auf den Toiletten
- und Ruhe-/Wartebereichen.
Die beste Orientierung kann dann garantiert werden, wenn Teilnehmende dazu ermutigt werden aktiv an der Entstehung eines Awareness·konzepts mitzuwirken. Die Beteiligung Betroffener bedeutet keine Mehrarbeit, sondern im Gegenteil eine Erleichterung durch die automatische Einbindung verschiedenster Perspektiven. Darüber hinaus erhöht diese Einbindung die Chance auf die Identifikation mit und damit die Zustimmung zum Konzept.
Wie kann ein Handlungsleitfaden für Interventionen aussehen?
Handlungsleitfäden sind unverzichtbar für jedes Awareness-/Schutz- oder Fürsorgekonzept da hier konkrete Handlungsschritte in Krisenfällen aufgezeigt werden. Teilnehmenden geben diese eine Transparenz über die Verfahren und dem Veranstaltungsteam eine Sicherheit in welchem Rahmen sie sich bewegen können. Bei jeden Handlungsleitfaden sollte unterschieden werden zwischen eine Bedarfsmeldung durch die Teilnehmenden selbst und durch eine Meldung von Beobachtungen. Nicht jede gemeldete Bedrohung wird von den Betroffenen selbst als selbst wahrgenommen. Ein sensibler Hinweis auf den Verhaltenskodex und das unaufdringliche Anbieten von Unterstützung sowie eine Dokumentation kann in manchen Fällen bereits ausreichend sein.
Nachsorgemöglichkeiten
An folgende Beratungsstellen im Raum Berlin-Brandenburg können Teilnehmende von Veranstaltung in Krisen verwiesen werden:
Sucht/ Alkohol/ Psycare:
- https://www.blsev.de/fachbereiche/suchthilfe
- Kenn Dein Limit / Alkoholberatung (https://www.kenn-dein-limit.de/alkoholberatung)
Rassismus/Antisemitismus:
Sexualisierte Gewalt:
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen in vielen Sprachen: 08000-116.016 (365/24/7) (auch für Unterstützende und Fachkräfte)
- Hilfetelefon des Weißen Rings: 116 006 (Mo.-So. 07:00-22:00)
- LARA – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* (Hilfen für Frauen* nach dem 14. Lebensjahr, die eine Vergewaltigung, sexuelle An- und Übergriffe und sexuelle Belästigung erfahren haben. ); (Tel. ++49 +30 +216.8888 (Mo.-Fr. 09:00-18:00 Uhr) , www.lara-berlin.de , beratung@lara-berlin.de (Hier findet ihr auch weiterführende Hinweise, z.B. auf die FLINT*- und die Refugees-Hotline!)
Gender/ Sexualität
- Trans-Kinder-Netz e.V.
- http://www.queeres-brandenburg.info/index.php/beratung/40-beratungen/145-trans
Ableismus
- EUTB von Sozialverband Berlin-Brandenburg (https://berlin-brandenburg.vdk.de/beratung-und-angebote/teilhabeberatung-eutb/#c14539)
Autor·innen
- Robert Aehnelt (Landesjugendring Brandenburg e.V.)
- Julia Krüger (Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg – Kijubb)
- Beratung: Lea Moser, Prof. Dr. Daniel Brunsch (https://theguardianangels.de)

Verweise
- Fachstelle Inklusion Brandenburg: „Index für Inklusion – Spielen“; Potsdam 2024 ↩︎
- Lokale Agenda 31 (FairWeg): „Awareness-Koffer – Handreichung“; Trier 2023 (https://fairweg.info/wp-content/uploads/2024/12/Awareness-Koffer-Anleitung-.pdf) ↩︎
- angelehnt am Veto Prinzip von M. Plath (www.vetoinstitut.de) und den 9 Triggerpunkten für Inklusion sowie am Index für Inklusion – Veranstaltungen von N. Feld & R. Aehnelt (www.fachstelle-inklusion.de) ↩︎
- Eine an die erwartete Zielgruppe angepasste, vereinfachte Sprache. Diese enthält bspw. weniger Fachwörter und kürzere Sätze, sowie eine gute inhaltliche Strukturierung. ↩︎